Compliance-Center Dokumentstand 17.07.2026

Vier Unterlagen.
Eine klare Akte.

AVV, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und EU-AI-Act-Dokumentation sind vollständig online einsehbar, versioniert und als PDF abrufbar.

Ihr Self-Service-Ablauf

  1. 01Unternehmens- und Nutzungsangaben ergänzen
  2. 02Vollständigen AVV samt Anlagen prüfen
  3. 03Fassung elektronisch bestätigen
  4. 04Vertragsakte und PDF jederzeit abrufen

Dokumentenbibliothek

Volltext prüfen. PDF mitnehmen.

Jede Fassung hat einen eindeutigen Versions- und Gültigkeitsstand. Der persönliche AVV speichert zusätzlich den individuell geprüften Vertragsinhalt und Abschlussnachweis.

01

Vertrag

v1.0 · 17.07.2026

AVV nach Art. 28 DSGVO

Vertragstext einschließlich Weisungen, Betroffenenrechten, Vorfällen, Löschung, TOMs und Unterauftragsverarbeitern.

02

Sicherheit

v1.0 · 17.07.2026

Technische und organisatorische Maßnahmen

Kontrollbereiche nach Art. 32 DSGVO mit Zielen und konkret dokumentierten Standardmaßnahmen.

Unterauftragsverarbeiter

Keine anonyme „Cloud“.

Die öffentlich dokumentierte Liste wird aus derselben versionierten Quelle erzeugt wie der AVV. Optionale externe KI-Provider erscheinen nur entsprechend ihrer Freigabe und werden in den kundenspezifischen Vertrag nur bei gewählter Betriebsart aufgenommen.

Vollständiges Register öffnen →
Unternehmen / AufgabeStatus

intercolo GmbH

Rechenzentrums- und Serverbetrieb für Web-Frontend, Datenbank- und Inferenzkomponenten

Eingesetzt

OVHcloud

Externe LLM-Inferenz bei aktiver Auswahl eines Modells dieses Providers

Freigabe ausstehend

Scaleway

Externe LLM-Inferenz bei aktiver Auswahl eines Modells dieses Providers

Freigabe ausstehend

TOMs nach Art. 32 DSGVO

Belegbare Maßnahmen statt Fantasiewerte.

Die öffentliche Fassung enthält nur zentral freigegebene Standardmaßnahmen. Vertrauliche Betriebsdetails können in einem berechtigten Audit-Prozess bereitgestellt werden.

01

Zutrittskontrolle

Unbefugten physischen Zutritt zu Verarbeitungssystemen verhindern.

02

Zugangs- und Authentisierungskontrolle

Unbefugte Nutzung von Systemen und Konten verhindern.

03

Zugriffs- und Mandantentrennung

Sicherstellen, dass Daten nur im Rahmen der jeweiligen Berechtigung verarbeitet werden.

04

Übertragungs- und Weitergabekontrolle

Daten bei Übertragung schützen und Empfänger nachvollziehbar begrenzen.

05

Eingabe- und Protokollkontrolle

Wesentliche Änderungen und administrative Zugriffe nachvollziehbar machen.

06

Verfügbarkeit und Wiederherstellung

Verfügbarkeit und zeitnahe Wiederherstellbarkeit personenbezogener Daten unterstützen.

07

Datenschutzfreundliche Organisation

Datenschutzanforderungen über den gesamten Verarbeitungszyklus berücksichtigen.

EU AI Act

Der Einsatz entscheidet über die Pflichten.

Das Modell allein bestimmt nicht die Risikoklasse. Relevant sind Zweck, Kontext, Wirkung auf Personen, Rolle des Kunden und die konkrete Integration. Der EuGPT-Check fragt genau diese Punkte strukturiert ab.

01

Stop-Kriterien

Merkmale möglicherweise verbotener Praktiken führen unmittelbar zur Fachprüfung.

02

Hochrisikokontext

Beschäftigung, Bildung, Kredit, Biometrie und weitere Anhang-III-Kontexte werden vertieft markiert.

03

Transparenz

Chatbots, öffentliche generative Inhalte und Deepfakes lösen eigene Prüfaufgaben aus.

04

Governance

Menschliche Aufsicht, KI-Kompetenz, Datenschutz und Rollen werden als Maßnahmen ausgegeben.

Häufige Fragen

Vor dem Abschluss geklärt

Ja. Nach Anmeldung führen wir Sie durch Vertragspartei, Verarbeitungsumfang, Datenkategorien, betroffene Personen, Art.-9-/Art.-10-Daten und die Provider-Betriebsart. Vor Annahme sehen Sie den vollständigen unveränderlichen Vertrag.

Die Vertragsfassung, Anhänge, Version, Annahmeerklärung, Zeitpunkt, Vertrags- und PDF-Prüfsumme sowie ein serverseitiger Integritätsnachweis. Die Vertragsakte bleibt in Ihrem Konto abrufbar.

intercolo informiert den Verantwortlichen entsprechend dem AVV unverzüglich, nachdem eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Auftragsdaten bekannt wurde, und unterstützt mit den verfügbaren Informationen. Die 72-Stunden-Frist aus Art. 33 DSGVO betrifft die Meldung des Verantwortlichen an die Aufsichtsbehörde.

Nein. Sie werden nur bei aktiver Auswahl entsprechender Modelle und dokumentierter Freigabe eingesetzt. Für den AVV kann die Betriebsart Self-Hosted oder optional externe Provider gewählt werden; nicht freigegebene Provider blockieren den externen Abschlussmodus.

Nein. Es ist eine versionierte Ersteinschätzung anhand Ihrer Antworten. Potenziell verbotene oder hochriskante Nutzungen werden nicht freigegeben, sondern zur spezialisierten Fachprüfung markiert.

Bereit für Ihre Unterlagen

Vom Volltext zur Vertragsakte.

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