Verordnung (EU) 2024/1689
EU-AI-Act-Produktdokumentation
Fassung 1.0 · Rechtsstand 17.07.2026
1. System und vorgesehener Zweck
EuGPT ist ein unter eigener Marke bereitgestelltes KI-System beziehungsweise eine Plattform, die verschiedene Self-Hosted- und optional externe Modelle integriert. intercolo ist für dieses System regelmäßig Anbieter bzw. nachgelagerter Anbieter. intercolo ist nicht automatisch Anbieter jedes zugrunde liegenden GPAI-Modells.
Vorgesehener Zweck: Allgemeine KI-gestützte Chat-, Text-, Code-, Analyse- und API-Funktionen unter menschlicher Verantwortung.
2. Rollen des Kunden
Ein Kunde, der EuGPT unter eigener Verantwortung einsetzt, ist regelmäßig Betreiber („deployer“). Rebranding, eine wesentliche Änderung oder eine Zweckänderung kann eine eigene Anbieterrolle auslösen. Die konkrete Rolle ist pro Einsatz zu dokumentieren.
3. Nicht vorgesehene Nutzung
- Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689
- Vollautomatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung ohne gesonderte Prüfung
- Hochrisiko-Einsätze ohne vorgelagerte Klassifizierung, geeignete Vertragsgrundlage und erforderliche Schutzmaßnahmen
- Medizinische Diagnose oder Steuerung sicherheitskritischer Systeme ohne zugelassenen Fachprozess
4. Transparenz
- Nutzern muss erkennbar sein, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit dies nicht offensichtlich ist.
- Für generierte oder manipulierte Inhalte sind die technischen Markierungs- und Offenlegungspflichten nach Art. 50 zu prüfen.
- Deepfakes und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse benötigen eine deutliche Kennzeichnung.
- Modellname, Version, Datenraum, Fähigkeiten und bekannte Grenzen sind in der jeweiligen Produktkonfiguration nachvollziehbar zu halten.
5. Menschliche Aufsicht und KI-Kompetenz
EuGPT-Ausgaben sind vor relevanten Entscheidungen fachlich zu prüfen. Betreiber müssen Verantwortlichkeiten, Eingriffs- und Eskalationsmöglichkeiten festlegen. Anbieter und Betreiber treffen angemessene Maßnahmen für die KI-Kompetenz der mit Betrieb und Nutzung befassten Personen.
6. Klassifizierung
Die Risikoklasse folgt nicht allein aus dem Modell, sondern insbesondere aus Zweck, Kontext, betroffenen Personen und Wirkung. Beschäftigung, Bildung, Kredit/Versicherung, Biometrie, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung, Migration, Justiz und regulierte Produktkomponenten erfordern eine vertiefte Prüfung.
7. Umsetzungszeitpunkte
- 02.02.2025
- Pflichten zu KI-Kompetenz und verbotenen Praktiken anwendbar
- 02.08.2025
- Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen anwendbar, soweit die jeweilige Rolle vorliegt
- 02.08.2026
- Transparenzpflichten nach Art. 50 anwendbar
Rechtsstand 17.07.2026. Beschlossene Änderungen des AI Act befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im formalen Veröffentlichungsprozess. Die Einordnung ist bei einer späteren Nutzung erneut zu prüfen.
8. Vom Kunden zu dokumentieren
- Zweck, Rollen, Nutzerkreis und betroffene Personen
- verwendete Modelle, Provider und Datenräume
- menschliche Aufsicht und fachliche Freigabe
- Transparenz- und Kennzeichnungstexte
- AI-Literacy-Maßnahmen
- Datenschutzprüfung und gegebenenfalls DSFA
- Monitoring, Vorfälle und Änderungen
Der EuGPT-Schnellcheck unterstützt die Ersteinschätzung, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.